Statuten, Grüne Aarau (28.04.2021)

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Grüne Aarau besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB mit Sitz in Aarau. Die Grünen Aarau sind Mitglied der Grünen Aargau. Zu ihnen pfle­gen sie eine Beziehung der gegenseitigen Unterstützung und des Austauschs. Sie vertreten ihre Überzeugungen und Meinungen jedoch unabhängig und frei.

Art. 2 Zweck
Die Grünen Aarau wollen zum Aufbau einer demokratischen, dezentralen, föderalis­tischen und solidarischen Gesellschaft beitragen, welche im Einklang mit der Natur und in Frieden mit allen Völkern lebt. Deshalb räumen sie der langfristigen Erhaltung unserer Lebensgrundlagen Priorität ein.

Sie pflegen die Zusammenarbeit mit Organisationen und Parteien, welche die glei­chen Ziele verfolgen.

Art. 3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei den Grünen Aarau steht allen natürlichen Personen offen, wel­­che den Vereinszweck gemäss Art. 2 unterstützen und soweit sie nicht Mitglied einer anderen Partei sind. Als Mitglied gilt, wer seinen Beitrag für das laufende Jahr be­zahlt hat.

Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitglieds ab­lehnen. Vorbehalten bleibt ein Rekurs an die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, der jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand erfolgen kann. Der Mitgliederbeitrag für das Jahr, in welchem der Aus­tritt erfolgt, bleibt verfallen.

Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen oder wegen Nichtbezahlens des Mitgliederbeitrages ausschliessen. Vorbehalten bleibt ein Rekurs an die Mitglie­der­versammlung.

Art. 4 Organe
Die Grünen Aarau verfügen über folgende Organe:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Präsidium
  • Rechnungsrevision

Art. 5 Mitgliederversammlung
Oberstes Gremium der Grünen Aarau ist die Mitgliederversammlung. Sie findet min­destens einmal jährlich statt und wird vom Vorstand spätestens 20 Tage im Voraus ein­berufen. Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzu­nehmen. Dies beinhaltet insbesondere auch, Diskussionsbeiträge zu leisten, Anträge zu stel­len und das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwe­senden Mitglieder gefasst. Der/die Präsident:in oder deren Vertretung hat den Stich­entscheid. Bei Stim­men­gleichheit bei Wahlen entscheidet das Los. Die Mitglieder­versammlungen sind in der Regel öffentlich.

Aufgaben:

  • Wahlen: Vorstand, Präsidium (bestehend aus Präsident:in und gegebenenfalls Vize-Präsident:in oder Co-Präsident:innen), Rechnungsrevisor:innen (Wahl jeweils für ein Jahr)
  • Statutenrevisionen
  • Genehmigung Budget, Rechnung, Jahresbericht und Jahresprogramm
  • Festlegung des Mitgliederbeitrages
  • Nominierung von Kandidat*innen für die Stadtratswahlen und für die Einwohner­ratswahlen
  • Vorschlag von Kandidat*innen für kantonale Majorzwahlen sowie für eidgenös­sische Wahlen
  • Beschlussfassung über Abstimmungsvorlagen
  • Beschlussfassung über strategische Entscheide wie zum Beispiel die Lancierung von Initiativen oder Positionspapiere
  • Entscheid über Rekurse

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann von einer einfachen Mehrheit des Vorstands oder von mindestens einem Zehntel der Mitglieder der Grünen Aarau verlangt werden. Sie findet spätestens zwei Monate nach dem Verlangen auf Einbe­rufung statt.

Art. 6 Vorstand
Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten des Vereins, die nicht explizit einem anderen Organ zugewiesen sind. Er kann Angelegenheiten delegieren. Insbe­sondere führt er den Verein strategisch und operativ. Er bereitet die Geschäfte zu­han­den der Mitgliederversammlung vor.

Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Bei der Zusammensetzung wird Diversität angestrebt. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selbst und bestimmt über seine Arbeitsteilung. Weitere Mitglieder des Vorstands sind Kassier:in sowie Aktuar:in.

Art. 7 Präsidium
Das Präsidium vertritt die Grünen Aarau gegen innen und aussen. Es pflegt intern die Kontakte zur Bezirks- und Kantonalpartei und zu den Mitgliedern sowie extern zu den anderen Parteien vor Ort und lokalen Organisationen. Das Präsidium ist die Ansprechperson für die Öffentlichkeit bei wich­tigen politischen Angelegen­heiten und Tagesaktualitäten, welche die Grünen Aarau betreffen.

Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident:in und gegebenenfalls aus Vize­präsident:in oder zwei Co-Präsident:innen.

Das Präsidium leitet in der Regel die Sitzungen des Vorstands und der Mitglieder­versammlung.

Art. 8 Revision
Die Rechnungsprüfungsstelle besteht aus zwei Rechnungsprüfer:innen. Deren Wahl erfolgt jedes Jahr; Wiederwahl ist möglich. Sie prüfen die Jahresrechnung und er-statten der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag.

Art. 9 Mittel und Haftung
Die Mittel der Grünen Aarau setzen sich insbesondere zusammen aus Mitglieder­beiträgen, Mandatsabgaben und Beiträgen von Spender:innen und Gönner:innen.

Für die Verbindlichkeiten der Grünen Aarau haftet allein das Vereinsvermögen.

Art. 10 Statutenänderungen, Vereinsauflösung
Statutenänderungen werden durch die Mitgliederversammlung vorgenommen. Sie bedürfen der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Grünen Aarau.

Die Auflösung des Vereins ist an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mit­glie­derversammlung mit Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder zu be­schliessen. Bei der Auflösung des Vereins wird das allfällige Vermögen an eine oder mehrere Institutionen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung übertragen.

Art. 11 Schlussbestimmungen
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom Mittwoch, 28. April 2021 genehmigt und treten unverzüglich in Kraft.
Sie ersetzen die Statuten vom 30. Oktober 2006.