Der alte Stadtrat Aarau hat die Gewaltenteilung verletzt

Die Kantonsregierung weist den Stadtrat in die Schranken: Die 2016 verfügte Erhöhung der Elternbeiträge für die externe Kinderbetreuung (FuSTA) war widerrechtlich. Dies geht aus einem Verwaltungsbeschwerdeentscheid des Regierungsrats vom 13. März 2019 hervor. Wir erwarten, dass die zu Unrecht erhobene Beitragserhöhung allen betroffenen Familien zurückerstattet wird.

  • Im Rahmen des Sparprogramms «Stabilo 2» beabsichtigte der damals noch bürgerliche Stadtrat, im Bereich der familienexternen Kinderbetreuung 235 000 Franken einzusparen. Der Einwohnerrat hiess aber am 15. Juni 2015 folgenden Antrag der Grünen Partei der Stadt Aarau klar gut: Der Stadtrat habe diese Spar-vorschläge im Bereich der Familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen (FuSTA) zu konkretisieren. Und sie dem Einwohnerrat in einer separaten Vorlage zur Genehmigung vorzulegen.
  • Der Stadtrat setzte sich aber über diesen Einwohnerratsbeschluss hinweg. Er passte das Elternbeitragsreglement mit Beschluss vom 19. September 2016 im Alleingang an, indem er insbesondere die zulässigen Abzüge vom «massgeben-den Einkommen» um bis zu 12 000 Franken reduzierte. Und sparte damit bei den Familien.
  • Und jetzt das Verdikt: Der Regierungsrat stellt mit seinem Entscheid eines klar: Der Stadtrat Aarau hat mit seinem Beschluss vom 19. September 2016 seine Kompetenzen überschritten. Die Erhöhung der Elternbeiträge mit Wirkung ab 1. Januar 2017 ohne Entscheid des Einwohnerrates war widerrechtlich. Die Erhöhung des «massgebenden Einkommens» von ‒ je nach Familienkonstella-tion um bis zu 12 000 Franken ‒ war und ist nicht zulässig.

Für das Jahr 2017 hatte der Stadtrat 2016, gestützt auf nicht rechtmässig erlassene Paragraphen, einen Minderaufwand von 235 000 Franken budgetiert und hat diesen gemäss Jahresrechnung 2017 sogar mehr als einhalten können. Allein 2017 sparte also «die Stadt» mindestens 235 000 Franken – zu Lasten der Familien.

Wir freuen uns über den klaren Entscheid der Kantonsregierung und erwarten, dass die zu Unrecht erhobenen Beiträge allen betroffenen Familien zurückerstattet werden.