Die Grüne Fraktion hat die vorliegende Bürgermotion intensiv diskutiert. Das Wichtigste aus unserer Diskussion fasse ich gerne kurz zusammen:

Eine grundsätzliche, quasi technische Überlegung:
In der Eignerstrategie der eniwa steht: „Die Eniwa Holding AG beachtet, dass sie ein Unternehmen im hauptsächlichen Eigentum der Einwohnergemeinde Aarau ist und damit auch deren Interessen als Eigentümerin zu berücksichtigen hat.“

Es macht also durchaus Sinn, dass wir als Einwohnerrat kritisch sind, uns bei Bedarf einschalten und dem Stadtrat, der ja eine Vertretung im VR von eniwa hat, unsere Meinung kundtun.

Nichtsdestotrotz muss man sich bewusst sein, dass das nur beratend ist. Wir fällen als Einwohnerrat weder strategische Entscheidungen für das Unternehmen, noch ist es unsere Aufgabe, über Baugesuche oder Konzessionen zu entscheiden. Die Grüne Fraktion hat sich deshalb gefragt, was wir von einer Umsetzung des vorliegenden Vorstosses überhaupt erwarten können und wie wir da eingebunden werden. Wir möchten darum deponieren, dass wir bei einer Überweisung des Vorstosses den Bericht zur externen Überprüfung zur Kenntnis nehmen möchten.

Und jetzt noch zum konkreten Anliegen:
Die Grüne Fraktion wird dem Antrag des Stadtrats folgen und die Bürgermotion überweisen. Dafür gibt es zwei Gründe:

  1. Die Emotionalität, mit der das geplante Kraftwerk-Projekt diskutiert wird.
    Eine externe Überprüfung kann aus unserer Sicht für die öffentliche Diskussion nur positiv sein und zu einer Versachlichung dieser Diskussion beitragen.
  2. Der Entscheid vom Aargauer Verwaltungsgericht vom letzten Oktober.
    Dieser verlangt ja sowieso eine Ergänzung des Projekts und eine umfassende und detaillierte Interessensabwägung. Die Forderung vom Motionär und den Mitunterzeichnenden kann also in einen laufenden Prozess eingebunden werden.

Petra Ohnsorg Matter