Letzte Chance für die BNO

Ganz gleich, wie oft die derzeitige Vorlage der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) als «ausgeglichener Kompromiss» bezeichnet wird: Sie ist es nicht. In der Bevölkerung besteht das Bedürfnis nach einer BNO, die von den Bauherren mehr Mitverantwortung für das Zusammenleben, das Ortsbild und die Infrastruktur in den Quartieren fordert. Das wurde in der aktuellen Fassung der BNO kaum aufgenommen.

Gleichzeitig ist es für die Weiterentwicklung der Stadt Aarau wichtig, dass die neue BNO möglichst bald in Kraft treten kann. «Zurück auf Feld null», wie es von einem Referendumskomitee angedroht wird, ist auch keine Lösung.

Der Ball liegt nun beim Einwohnerrat: Mit einer Teilrückweisung der Vorlage schlägt er zwei Fliegen mit einer Klappe. Einerseits könnte ein Grossteil der BNO möglichst bald in Kraft treten, andererseits würden aber auch zentrale Anliegen der Bevölkerung aufgenommen und könnten überarbeitet werden. Konkret fordern die Grünen, folgende Anträge zu unterstützen:

  • Planungsgrundsätze: Die Planungsgrundsätze sind die Grundpfeiler der BNO. Wichtige Ziele wie die effiziente Energienutzung, die Förderung einer guten Wohnqualität und preisgünstiger Wohnmöglichkeiten sowie die Priorisierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs müssen darin enthalten sein.
  • Mehrwertabgabereglement: Mit dem Ziel der Innenentwicklung können verschiedene Areale dank Aufzonungen und Sondernutzungsplanungen dichter überbaut werden. Ein Teil dieser Mehrwerte soll der Allgemeinheit zu Gute kommen, um damit ausgleichende Massnahmen wie zum Beispiel Grün- und Freiräume oder die nötige Infrastruktur zu finanzieren. Ein Reglement legt transparent und verbindlich Spielregeln für die Verhandlung mit den GrundeigentümerInnen und die Verwendung der Beiträge fest.
  • Bepflanzung: Bei der Bepflanzung sind einheimische, standortgerechte Pflanzenarten zu bevorzugen. Diese bieten unseren Vögeln und (Bestäuber-)Insekten deutlich mehr Nahrung als Zierpflanzen von anderen Kontinenten. Somit kann mit einer einfachen Massnahme ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden.

Ausserdem unterstützen die Grünen den Antrag der SP:

  • Entwicklungsrichtplanpflicht: Zentrale Entwicklungsgebiete, d.h. Torfeld Nord, Hinterfeld, Telli Ost und Erlinsbacherstrasse, sollen einer Entwicklungsrichtplanpflicht unterstehen. Damit soll sichergestellt werden, dass dort Gebiete mit einer guten sozialen Durchmischung, effizienter Energienutzung und hoher Aufenthaltsqualität entstehen.